Anspruch auf 24 Tage Home-Office. Gibt es nicht Wichtigeres aus der Corona-Pandemie zu lernen. Home-Office kann eine Alternative sein, warum muss ein Anspruch her? Seit wann bestimmt der Arbeitnehmer, wo er seine Arbeitsleistung zu erbringen hat. § 106 GewO weist das Bestimmungsrecht dem Arbeitgeber zu. Und das ist auch richtig so. Der Arbeitgeber entscheidet hat, welche Arbeit er welchem Mitarbeiter zuweist und wo und wann der Mitarbeiter diese zu erledigen hat.

Hat sich das Office von Minister Hubertus Heil schon darüber Gedanken gemacht, wie der Arbeitnehmer angeleitet und überwacht wird, wenn er am Küchentisch mit dem Kind im Arm und dem Hund zu Füßen, vor dem Laptop sitzt. Wie sollen die zwingenden Regelungen zur Arbeits- und Pausenzeit gehandhabt werden, ganz zu schweigen von den Vorgaben zum Arbeitsschutz. Schon ein Blick in die Arbeitsstättenverordnung oder die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft lassen Böses erahnen. Ist der Sturz auf dem Weg zur Toilette privat veranlasst oder während der Arbeitszeit passiert.

Fragen zur IT-Sicherheit beschäftigen vielleicht nicht die Politik, aber die Arbeitgeber. Der Schutz der Geschäftsgeheimnisse (dafür wurde erst jüngst ein eigenes Gesetz geschaffen) ist sicher nicht gewährleistet, wenn die Partner und Kinder des Mitarbeiters die Präsentationen und Excel-Darstellungen zu brisanten Themen des Unternehmens lesen können. Schon das Telefonat mit der Chefin oder dem Kollegen wird zur Gratwanderung. Die Gerichte werden sich freuen, wenn sie sich mit dem Vermieterpfandrecht befassen müssen und zu klären haben, ob die technischen Endgeräte dem Arbeitnehmer/Mieter oder dem Arbeitgeber gehören,

Alles keine Hürden, wenn es um wählerwirksame Pflöcke geht, die kopflos eingerammt werden, frei nach dem Motto: Corona hat doch auch etwas Gutes gehabt.

Beitrag teilen —
 

Anmerkungen? Schreiben Sie mir!

1155@1155blog.eu