Thomas Cook ist pleite, die Bundesregierung auch, jeder auf seine Weise.

Es wäre so einfach gewesen. Die europäische Reiserichtlinie schreibt in Artikel 17 vor, dass ausreichender Versicherungsschutz zugunsten der Pauschalreisenden zu gewährleisten ist, für den Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters. Diese Vorgaben mussten in nationales Recht übertragen werden und zwar so, dass sie spätestens zum 1. Juli 2018 für die Reiseveranstalter verpflichtend waren. Der Gesetzgeber hat vorsätzlich gegen die europäische Regelung verstoßen und in § 651r Abs. 3 BGB die Versicherungssumme auf 110 Mio. EUR begrenzt, zugunsten der Versicherer, zulasten der Reisenden.

Der Schaden für die Kunden des Reiseveranstalters Thomas Cook dürfte sich auf ca. 300 Mio. EUR belaufen, abzüglich Versicherung verbleibt ein nicht gedeckter Betrag von 190 Mio. EUR. Der Bund springt ein und ersetzt den Differenzschaden. Natürlich muss der Bund einspringen, da er die Richtlinie nicht ordentlich umgesetzt hat und deshalb ein Staatshaftungsanspruch besteht. Wer bezahlt den Schaden? Wir! Um es fast genau zu sagen, 27.142 durchschnittliche Steuerzahler. Der durchschnittliche Steuerzahler bezahlt pro Jahr knapp 7.000 EUR an Einkommenssteuer. Der Rest ist eine einfache Grundrechenart. Die 27.142 Steuerzahler werden sich freuen und können nur hoffen nicht auch für die vielen hundert Millionen Euro noch herhalten zu müssen, die Herr Scheuer in den Mautverträgen versenkt hat.

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