Ein Aprilscherz besonderer Art. Die Mitarbeiter des Konzerns rieben sich die Augen, nachdem sie die E-Mail-Nachricht ihrer Vorstände Ole Källenius und Wilfried Porth vom 1. April gelesen hatten.
Den Mitarbeitern der Ebenen 1 bis 3 wird die monatliche Grundvergütung um 10% gekürzt, zum Wohle des Daimler Konzerns, zunächst für drei Monate, lautete die Botschaft.
Kann man so machen, ist aber rechtswidrig. Vorher zu fragen gebietet der Anstand, die Zustimmung einzuholen, das Gesetz. Schweigen ist keine Zustimmung (LAG MV 2. April 2019 – 5 Sa 221/18). Aber wen kümmert es? Die Mitarbeiter schon. Warten wir ab, wie viele von ihnen den Gang zum Arbeitsgericht nicht scheuen.