Die Messer werden gewetzt. Die Behörden wollen Schadenersatz. Die großen Einzelhandelsketten wollen die Lieferverträge erfüllt haben, die Subunternehmer wollen ihr Geld, die einen Kunden wollen endlich akzeptablen Tierschutz, die anderen für Centbeträge das Schweinesteak auf dem Grill. Tönnies will weiter schlachten. Anwälte lecken Blut und bringen sich in Position. Fette Brocken gibt es zu verteilen.

Die Bundesregierung hingegen will Werkverträge im Schlachtgewerbe verbieten. Kein einfaches und vor allem ein unnötiges Vorhaben. Die Verfassungsbeschwerde ist vorprogrammiert, die Artikel 12 und 14 des Grundgesetzes sind angesprochen, daneben die unternehmerische Vertragsfreiheit und auf europäischer Normenebene die Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 56 AEVU.

Man mag die Arbeitsbedingungen in der Branche und das Tierwohl zurecht beklagen, dafür aber Grundfreiheiten zu opfern, ist unangemessen. Es gibt andere Wege. Wege, die man schon lange hätte beschreiten können. Es gibt ein Arbeitszeitgesetz, ein Arbeitsschutzgesetz, eine Arbeitsstättenverordnung, ein Infektionsschutzgesetz und viele andere Gesetze und Verordnungen. Nach all diesen Gesetzen ist es die Aufgabe der Behörden zu prüfen, zu kontrollieren, für konforme Regelungen und Bedingungen zu sorgen, notfalls mit Bußgeldern zu sanktionieren. Es passiert aber nichts. Nehmen wir nur das Arbeitszeitgesetzt. Gegen kein Gesetz wird in Deutschland so selbstverständlich verstoßen. Nach § 23 ArbZG wird die beharrliche Wiederholung eines Verstoßes gegen die Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Bußgeld- oder Strafverfahren finden so gut wie nie statt, für Kontrollen fehlt entweder an Personal oder Interesse.

Für die Kontrolle des ruhenden und fließenden Verkehrs hingegen ist offensichtlich für ausreichend Manpower gesorgt. Wenn nur auf der Straße alles in geregelten Bahnen läuft, scheint alles im Lot.

Anstelle vorhandene Systeme zu nutzen, soll der Missstand in einer Branche dafür herhalten, unsere tradierten Freiheitsrechte wieder einmal ein Stück einzuschränken. Ist erst einmal das Schlachtgewerbe an die Leine gelegt, wird es nicht lange dauern, bis die Einschränkung auch andere missliebige Bereiche erfasst.

Die Schlachtbetriebe werden zu reagieren wissen. Das Fleisch kommt dann aus Polen, Ungarn, Tschechien oder Rumänien. An den Arbeitsbedingungen wird sich für die Mitarbeiter dieser Betriebe nichts geändert haben.

 

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